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Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Inhaltsverzeichnis
1. VERTRAGSGEGENSTAND
2. VERTRAG
3. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
4. LEISTUNG UND TERMINVEREINBARUNG
5. ZUTRITTSMEDIUM
6. BEITRAGSZAHLUNG
7. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
8. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
10. DATENSCHUTZ
11. SONSTIGES

1. VERTRAGSGEGENSTAND
1.1. Vertragspartner des Mitglieds ist die Ernährungsberatung Kohlemann, Hanns-Hoerbiger-Straße 11, 29664 Walsrode, info@ernaehrungsberatung-kohlemann.de, Umsatzsteuer Identnummer: DE335884711 1.2. Die Mitgliedschaft bei Ernährungsberatung Kohlemann erfolgt auf der Grundlage dieser AGB.
1.3. Durch den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags erklärt sich das Mitglied mit den
vorliegenden AGB einverstanden.
2. VERTRAG
2.1. Vertragsabschluss vor Ort
Der Vertrag kommt bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages durch die Unterschrift der
Vertragspartner vor Ort zustande.
Ernährungsberatung Kohlemann gewährt dem Mitglied und Kunden, während der vereinbarten Termine, welche vorher geregelt worden sind, gegen das vereinbarte Entgelt, die in der
Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Mitgliedschaft gestattet.
2.2. Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen, wie zum Beispiel den Gebrauch der Duschen, können bei Inanspruchnahme weitere Gebühren bzw. Kosten von der Einrichtung erhoben werden.
3. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
3.1. Die Vertragslaufzeit wird individuell bei Vertragsabschluss vereinbart.
3.2. Der Vertrag läuft nach der Erstlaufzeit aus. Es bedarf keiner weiteren Kündigung.
3.3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen die
Hausordnung oder die AGB vor.
4. LEISTUNG UND TERMINVEREINBARUNG
4.1. Die vom Anbieter angebotenen Leistungen können individuell zusammengestellt werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchung.
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4.2. Termine für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sind im Voraus zu vereinbaren. Die Bestätigung erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
4.3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Termine in begründeten Fällen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
4.4 Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Erfolgt die Absage später oder bleibt der Kunde dem Termin fern, wird die volle Gebühr berechnet.
4.5. Bei rechtzeitiger Absage wird ein Ersatztermin angeboten.
4.6. Ernährungsberatung Kohlemann behält sich das Recht vor, Kunden bei mehrfachen unentschuldigten Terminversäumnissen von weiteren Buchungen auszuschließen.
4.7. Die Einrichtung stellt Sprechzeiten außerhalb der vorab vereinbarten Termine für Mitglieder zur Verfügung. Die Sprechzeiten können jederzeit von der Ernährungsberatung Kohlemann geändert und angepasst werden.
5. ZUTRITTSMEDIUM
5.1. Zugangsberechtigung zur Einrichtung
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium,
welches ihm den Zutritt der Einrichtung ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf die Ernährungsberatung Kohlemann dem Mitglied den Zutritt zur Einrichtung, sowie die Nutzung von gebuchten
Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und
nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.
5.2. Erstausstellungsgebühr
Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von EUR 19,90 erhoben.
5.3.Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen
und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich der Ernährungsberatung Kohlemann zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des
Zutrittsmediums gesperrt. 5.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das
Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu
verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider,
d.h. überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur
Zutrittsgewährung, kann die Ernährungsberatung Kohlemann von diesem für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe eines Betrags von EUR 50,00 beanspruchen, ohne dass es eines
Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem
dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon
unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen
nachzuweisen, dass der Einrichtung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.5. Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes
oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums erforderlich wird, ist eine
Aktivierungsgebühr von EUR 19,90 fällig. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen,
dass der Ernährungsberatung Kohlemann durch eine Neuausstellung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 6. BEITRAGSZAHLUNG
6.1. Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag, sowie etwaige Pauschalen für die Erstausstellung des
Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem
Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass
der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen
einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an die Ernährungsberatung Kohlemann zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in gleichen
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monatlichen Raten an die Ernährungsberatung Kohlemann zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die
Verwaltungspauschale sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an die
Ernährungsberatung Kohlemann zu erbringen. 6.2. Kosten bei Rückbuchungen
Wird Ernährungsberatung Kohlemann eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger
abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum
Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger
Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich der Ernährungsberatung Kohlemann entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.
6.3. Zahlungsverzug
Ernährungsberatung Kohlemann behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und
Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem
vorübergehenden Leistungsverweigerungsrechten Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das
Mitglied die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
6.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung des Mitgliedsbeitrags vereinbart (Ziffer 6.1.) und gerät das
Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte
Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt
für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus
wichtigem Grund.
6.5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
gegen die Ernährungsberatung Kohlemann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
7. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
7.1. Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtung sachgemäß zu nutzen und
sämtliche Anweisungen des Personals zu befolgen.
Bei Nutzung der Einrichtung unterliegt das Mitglied der dortigen Hausordnung. Die
Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie
der Einrichtung und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit
dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und
Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen.
Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten. 7.2. Das Mitglied haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.3. Nutzung der Spinde
In der Einrichtung werden verschließbare Spinde zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen vom
Mitglied nur während seiner Anwesenheit genutzt werden. Die Einrichtung ist
berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der
Anwesenheitszeiten verwendet werden.
7.4. Nutzung von Kundenparkplätzen
Kundenparkplätze, die vor der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied
ausschließlich während seiner Anwesenheit der Einrichtung genutzt werden. Ernährungsberatung Kohlemann ist berechtigt, Parkkarten herauszugeben, die vom Mitglied kenntlich im Fahrzeug auszulegen
sind. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Mitglieds in der Einrichtung
sowie bei fehlender Auslage einer Parkkarte im PKW, ist Ernährungsberatung Kohlemann zu einem
kostenpflichtigen Abschleppen des PKW berechtigt.
8. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
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8.1. Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger
Zustimmung der Einrichtung gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.
8.2. Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm
nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß
nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen
nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist die Ernährungsberatung Kohlemann berechtigt, die
Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.
8.3. Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das
Mitglied der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche Ernährungsberatung Kohlemann dadurch
entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.
9. HAFTUNGSAUSCHLUSS
9.1. Ernährungsberatung Kohlemann haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der
Einrichtungen oder durch fahrlässiges Verhalten anderer Mitglieder entstehen.
9.2. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an den angebotenen Aktivitäten
mit gewissen gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann und erklärt sich bereit, diese
Risiken eigenverantwortlich zu tragen. 9.3. Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die
Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Einrichtung
zurückzuführen. Eine Haftung der Ernährungsberatung Kohlemann für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung der Einrichtung oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf.
10. DATENSCHUTZ
10.1. Ernährungsberatung Kohlemann erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder nur im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich zum Zwecke der
Vertragsabwicklung.
10.2. Das Mitglied hat das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu
verlangen und ggf. deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.
10.3. Datenspeicherung
Die Einrichtung erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene- und Gesundsheitsdaten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen
der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung
von Straftaten. Beim Betreten der Einrichtung werden Datum, Uhrzeit sowie
Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Ernährungsberatung Kohlemann speichert diese Daten bis zu einer Dauer von drei Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung
der Trainingsbedingungen in der Einrichtung verwendet.
11. SONSTIGES
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11.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen 11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist
der Sitz von Ernährungsberatung Kohlemann, Hanns-Hoerbiger-Straße 11, 29664 Walsrode.